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Übung

Text:

"[Nach diesem Gesetz wird bestraft]: […] 

Wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen, 

Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen unkenntlich macht. 

Es können Ausnahmen bewilligt werden."

Neuer Gesetzesvorschlag

Vermummungsverbot

1 Mit Busse wird bestraft, wer bei einer öffentlichen Kundgebung, Veranstaltung oder Menschenansammlung sein Gesicht vermummt.

2 Die Polizei kann Ausnahmen bewilligen, wenn achtenswerte Gründe es rechtfertigen, das Gesicht zu vermummen. Fasnacht und andere traditionelle Veranstaltungen fallen nicht unter das Vermummungsverbot.

3 Die Polizei darf im Einzelfall ereignisbezogen von der Durchsetzung des Verbots absehen, wenn dies zur Verhinderung einer Eskalation geboten ist.