Diskussion:Gruppe1
Version vom 12. Mai 2022, 06:15 Uhr von User134 (Diskussion | Beiträge) (Neuer Abschnitt →Frage an die Runde)
Frage an die Runde
- Art. 2 Reiseentschädigung
- 1 Die Ratsmitglieder erhalten als Pauschalentschädigung für Reisen im Inland:
- a. ein Generalabonnement 1. Klasse der schweizerischen Transportunternehmen; oder
- b. einen Betrag in Höhe der dem Bund entstehenden Kosten eines solchen Abonnements.
- 2 Ratsmitgliedern, die ihr Motorfahrzeug benützen, werden die Parkgebühren zurückerstattet. Schäden, die bei diesen Fahrten am Motorfahrzeug entstehen, deckt der Bund.
- …
Frage zu Abs. 2: ist es bei diesen Fahrten egal, wozu sie stattfinden? Und geht es nur um Parkschäden oder um andere auch? Verstehe Abs. 2 nicht so recht. Kann man den verbessern? User134 (Diskussion) 07:15, 12. Mai 2022 (CEST)