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Frage an die Runde

Art. 2 Reiseentschädigung
1 Die Ratsmitglieder erhalten als Pauschalentschädigung für Reisen im Inland:
a. ein Generalabonnement 1. Klasse der schweizerischen Transportunternehmen; oder
b. einen Betrag in Höhe der dem Bund entstehenden Kosten eines solchen Abonnements.
2 Ratsmitgliedern, die ihr Motorfahrzeug benützen, werden die Parkgebühren zurückerstattet. Schäden, die bei diesen Fahrten am Motorfahrzeug entstehen, deckt der Bund.

Frage zu Abs. 2: ist es bei diesen Fahrten egal, wozu sie stattfinden? Und geht es nur um Parkschäden oder um andere auch? Verstehe Abs. 2 nicht so recht. Kann man den verbessern? User134 (Diskussion) 07:15, 12. Mai 2022 (CEST)