Gruppe5
Benutzer, die dieser Gruppe angehören:
- User104
- User107
- User108
- User111
- User116
- User121
- User124
- User125
- User139
- User149
Übung
Text:
Art. 1
- "[Nach diesem Gesetz wird bestraft]: […] Wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen, Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen unkenntlich macht.
- Es können Ausnahmen bewilligt werden.
Art. 2
Eine Ausnahme kann bei religiösen Feiern vorliegen.