Gruppe5
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Benutzer, die dieser Gruppe angehören:
- User104
- User107
- User108
- User111
- User116
- User121
- User124
- User125
- User139
- User149
Übung
Art. 1 Vermummungsverbot
- "[Nach diesem Gesetz wird mit Busse bestraft]: […] Wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen, Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen auf öffentlichem Grund unkenntlich macht.
- Die für die Bewilligung der Veranstaltung im Sinne von Abs. 1 zuständige Behörde kann Ausnahmen bewilligen, wenn berechtigte Gründe geltend gemacht werden.
- Als berechtigte Gründe kommen namentlich religiöse Feiern, einheimische Brauchtümer, klimatische Bedingungen oder gesundheitliche Massnahmen in Betracht.