Diskussion:Gruppe1: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
Unglücklich finde ich, dass "bewilligen" bzw. "bewilligungspflichtig" 2x verwendet wird. Vielleicht könnten wir den zweiten Satz ändern zu "Ausnahmen können genehmigt werden." oder dergleichen? Ich bin mir nur nicht sicher, ob "bewilligen" und "genehmigen" wirklich als Synonyme verwendet werden können. |
Unglücklich finde ich, dass "bewilligen" bzw. "bewilligungspflichtig" 2x verwendet wird. Vielleicht könnten wir den zweiten Satz ändern zu "Ausnahmen können genehmigt werden." oder dergleichen? Ich bin mir nur nicht sicher, ob "bewilligen" und "genehmigen" wirklich als Synonyme verwendet werden können. |
||
− | : grundsätzlich ist es aber doch sinnvoll |
+ | : grundsätzlich ist es aber doch sinnvoll dieselben Begriffe einheitlich zu verwenden [[Benutzer:User159|User159]] ([[Benutzer Diskussion:User159|Diskussion]]) |
Version vom 16. Mai 2022, 08:29 Uhr
Ausnahmen
Vielleicht wäre es sinnvoll, die Ausnahmebestimmung in einem Abs. 2 aufzuführen?
Sehe ich auch so, mir ist zwar nicht ganz klar, ob der Satz mit den Ausnahmen schon ein neuer Abs. darstellt oder ob dies ein neuer Abs. ist. Auf jeden Fall müsste man bestimmen, wo die Ausnahmen geregelt sind mit einem Verweis oder im Art. selber als Abs. 2 regeln, welches diese sind.User117 (Diskussion) 09:06, 16. Mai 2022 (CEST)
Verwendung von "bewilligen"
Unglücklich finde ich, dass "bewilligen" bzw. "bewilligungspflichtig" 2x verwendet wird. Vielleicht könnten wir den zweiten Satz ändern zu "Ausnahmen können genehmigt werden." oder dergleichen? Ich bin mir nur nicht sicher, ob "bewilligen" und "genehmigen" wirklich als Synonyme verwendet werden können.
- grundsätzlich ist es aber doch sinnvoll dieselben Begriffe einheitlich zu verwenden User159 (Diskussion)