Gruppe1: Unterschied zwischen den Versionen

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Es können Ausnahmen bewilligt werden."
 
Es können Ausnahmen bewilligt werden."
   
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== Neuer Gesetzesvorschlag ==
== Neuformulierung, erster Vorschlag ==
 
   
 
'''Vermummungsverbot'''
 
'''Vermummungsverbot'''

Aktuelle Version vom 22. Mai 2022, 20:25 Uhr

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Übung

Text:

"[Nach diesem Gesetz wird bestraft]: […] 

Wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen, 

Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen unkenntlich macht. 

Es können Ausnahmen bewilligt werden."

Neuer Gesetzesvorschlag

Vermummungsverbot

1 Mit Busse wird bestraft, wer bei einer öffentlichen Kundgebung, Veranstaltung oder Menschenansammlung sein Gesicht vermummt.

2 Die Polizei kann Ausnahmen bewilligen, wenn achtenswerte Gründe es rechtfertigen, das Gesicht zu vermummen. Fasnacht und andere traditionelle Veranstaltungen fallen nicht unter das Vermummungsverbot.

3 Die Polizei darf im Einzelfall ereignisbezogen von der Durchsetzung des Verbots absehen, wenn dies zur Verhinderung einer Eskalation geboten ist.