Gruppe1: Unterschied zwischen den Versionen

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Text:
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"[Nach diesem Gesetz wird bestraft]: […] 
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Wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen, 
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Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen unkenntlich macht. 
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Es können Ausnahmen bewilligt werden."
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== Neuer Gesetzesvorschlag ==
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'''Vermummungsverbot'''
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<sup>1</sup> Mit Busse wird bestraft, wer bei einer öffentlichen Kundgebung, Veranstaltung oder Menschenansammlung sein Gesicht vermummt.
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<sup>2</sup> Die Polizei kann Ausnahmen bewilligen, wenn achtenswerte Gründe es rechtfertigen, das Gesicht zu vermummen. Fasnacht und andere traditionelle Veranstaltungen fallen nicht unter das Vermummungsverbot.
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<sup>3</sup> Die Polizei darf im Einzelfall ereignisbezogen von der Durchsetzung des Verbots absehen, wenn dies zur Verhinderung einer Eskalation geboten ist.

Aktuelle Version vom 22. Mai 2022, 20:25 Uhr

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Übung

Text:

"[Nach diesem Gesetz wird bestraft]: […] 

Wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen, 

Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen unkenntlich macht. 

Es können Ausnahmen bewilligt werden."

Neuer Gesetzesvorschlag

Vermummungsverbot

1 Mit Busse wird bestraft, wer bei einer öffentlichen Kundgebung, Veranstaltung oder Menschenansammlung sein Gesicht vermummt.

2 Die Polizei kann Ausnahmen bewilligen, wenn achtenswerte Gründe es rechtfertigen, das Gesicht zu vermummen. Fasnacht und andere traditionelle Veranstaltungen fallen nicht unter das Vermummungsverbot.

3 Die Polizei darf im Einzelfall ereignisbezogen von der Durchsetzung des Verbots absehen, wenn dies zur Verhinderung einer Eskalation geboten ist.