Gruppe5: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Digitaldemocracy
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(5 dazwischenliegende Versionen von 5 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 14: Zeile 14:
 
== Übung ==
 
== Übung ==
   
  +
=== Art. 1 Vermummungsverbot ===
Hier kann man schreiben.
 
   
  +
# "[Nach diesem Gesetz wird mit Busse bestraft]: […] Wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen, Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen auf öffentlichem Grund unkenntlich macht. 
Versuch ": Text"
 
  +
# Die für die Bewilligung der Veranstaltung im Sinne von Abs. 1 zuständige Behörde kann Ausnahmen bewilligen, wenn berechtigte Gründe geltend gemacht werden.
 
  +
# Als berechtigte Gründe kommen namentlich religiöse Feiern, einheimische Brauchtümer, klimatische Bedingungen oder gesundheitliche Massnahmen in Betracht.
zweiter Versuch
 

Aktuelle Version vom 23. Mai 2022, 07:31 Uhr

Benutzer, die dieser Gruppe angehören:

  • User104
  • User107
  • User108
  • User111
  • User116
  • User121
  • User124
  • User125
  • User139
  • User149

Übung

Art. 1 Vermummungsverbot

  1. "[Nach diesem Gesetz wird mit Busse bestraft]: […] Wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen, Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen auf öffentlichem Grund unkenntlich macht. 
  2. Die für die Bewilligung der Veranstaltung im Sinne von Abs. 1 zuständige Behörde kann Ausnahmen bewilligen, wenn berechtigte Gründe geltend gemacht werden.
  3. Als berechtigte Gründe kommen namentlich religiöse Feiern, einheimische Brauchtümer, klimatische Bedingungen oder gesundheitliche Massnahmen in Betracht.