Gruppe5: Unterschied zwischen den Versionen

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== Übung ==
 
== Übung ==
   
 
=== Art. 1 Vermummungsverbot ===
Text:
 
   
 
# "[Nach diesem Gesetz wird mit Busse bestraft]: […] Wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen, Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen auf öffentlichem Grund unkenntlich macht. 
=== Art. 1 ===
 
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# Die für die Bewilligung der Veranstaltung im Sinne von Abs. 1 zuständige Behörde kann Ausnahmen bewilligen, wenn berechtigte Gründe geltend gemacht werden.
 
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# Als berechtigte Gründe kommen namentlich religiöse Feiern, einheimische Brauchtümer, klimatische Bedingungen oder gesundheitliche Massnahmen in Betracht.
# "[Nach diesem Gesetz wird bestraft]: […] Wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen, Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen unkenntlich macht. 
 
# Es können Ausnahmen bewilligt werden.
 
 
=== Art. 2 ===
 
Eine Ausnahme kann bei religiösen Feiern vorliegen.
 

Aktuelle Version vom 23. Mai 2022, 07:31 Uhr

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Übung

Art. 1 Vermummungsverbot

  1. "[Nach diesem Gesetz wird mit Busse bestraft]: […] Wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen, Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen auf öffentlichem Grund unkenntlich macht. 
  2. Die für die Bewilligung der Veranstaltung im Sinne von Abs. 1 zuständige Behörde kann Ausnahmen bewilligen, wenn berechtigte Gründe geltend gemacht werden.
  3. Als berechtigte Gründe kommen namentlich religiöse Feiern, einheimische Brauchtümer, klimatische Bedingungen oder gesundheitliche Massnahmen in Betracht.