Gruppe7

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Übung

Text:

"Abs. 1: [Nach diesem Gesetz wird mit Busse bestraft]: [...]

Wer sich bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum, namentlich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen oder Demonstrationen, unkenntlich macht. 

Abs. 2: Ausnahmebewilligungen können von der zuständigen Behörde erteilt werden, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen."