Gruppe4

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Version vom 23. Mai 2022, 08:48 Uhr von User132 (Diskussion | Beiträge) (→‎Lösungsvorschlag Variante 5)
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Übung

Text:

"[Nach diesem Gesetz wird bestraft]: […] 

Wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen, 

Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen unkenntlich macht. 

Es können Ausnahmen bewilligt werden."

Lösungsvorschlag Variante 4

Art. 1

"[Nach diesem Gesetz wird mit Busse bestraft]: […]

1 Wer bei bewilligungspflichtigen Menschenansammlungen das Gesicht unkenntlich macht und damit eine Identifizierung durch die Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen erschwert.

2 Eine Menschenansammlung ist eine Gruppe von Menschen, bei der die Anzahl Einzelpersonen nicht auf den ersten Blick erfasst werden kann.

3 Das Gesicht ist bei Aufforderung durch die Behörde zwecks Identifizierung der Person kenntlich zu machen.

Lösungsvorschlag Variante 5

Art. 1

"[Nach diesem Gesetz wird mit Busse bestraft]: […]

1 Wer bei bewilligungspflichtigen Menschenansammlungen das Gesicht unkenntlich macht und damit eine Identifizierung durch die Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen erschwert oder das Gesicht bei Aufforderung durch die Behörde zwecks Identifizierung nicht kenntlich macht.

2 Eine Menschenansammlung ist eine Gruppe von Menschen, bei der die Anzahl Einzelpersonen nicht auf den ersten Blick erfasst werden kann.