Gruppe4

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Übung

Text:

"[Nach diesem Gesetz wird bestraft]: […] 

Wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen, 

Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen unkenntlich macht. 

Es können Ausnahmen bewilligt werden."

Lösungsvorschlag Variante 4

Art. 1

"[Nach diesem Gesetz wird mit Busse bestraft]: […]

1 Wer bei bewilligungspflichtigen Menschenansammlungen das Gesicht unkenntlich macht und dadurch bei strafbaren Handlungen eine Identifizierung durch die

Strafverfolgungsbehörden erschwert.

1bis Eine Menschenansammlung ist eine Gruppe von Menschen, bei der die Anzahl Einzelpersonen nicht auf den ersten Blick erfasst werden kann.

2 Das Gesicht ist bei Aufforderung durch die Behörde zwecks Identifizierung der Person kenntlich zu machen.