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<sup>3</sup> Das Gesicht ist bei Aufforderung durch die Behörde zwecks Identifizierung der Person kenntlich zu machen. |
<sup>3</sup> Das Gesicht ist bei Aufforderung durch die Behörde zwecks Identifizierung der Person kenntlich zu machen. |
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+ | "[Nach diesem Gesetz wird mit Busse bestraft]: […] |
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+ | <sup>1</sup> Wer bei bewilligungspflichtigen Menschenansammlungen das Gesicht unkenntlich macht und damit eine Identifizierung durch die Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen erschwert oder. |
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+ | <sup>2</sup> Eine Menschenansammlung ist eine Gruppe von Menschen, bei der die Anzahl Einzelpersonen nicht auf den ersten Blick erfasst werden kann. |
Version vom 23. Mai 2022, 08:46 Uhr
Benutzer, die dieser Gruppe angehören:
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Übung
Text:
"[Nach diesem Gesetz wird bestraft]: […]
Wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen,
Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen unkenntlich macht.
Es können Ausnahmen bewilligt werden."
Lösungsvorschlag Variante 4
Art. 1
"[Nach diesem Gesetz wird mit Busse bestraft]: […]
1 Wer bei bewilligungspflichtigen Menschenansammlungen das Gesicht unkenntlich macht und damit eine Identifizierung durch die Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen erschwert.
2 Eine Menschenansammlung ist eine Gruppe von Menschen, bei der die Anzahl Einzelpersonen nicht auf den ersten Blick erfasst werden kann.
3 Das Gesicht ist bei Aufforderung durch die Behörde zwecks Identifizierung der Person kenntlich zu machen.
Lösungsvorschlag Variante 5
Art. 1
"[Nach diesem Gesetz wird mit Busse bestraft]: […]
1 Wer bei bewilligungspflichtigen Menschenansammlungen das Gesicht unkenntlich macht und damit eine Identifizierung durch die Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen erschwert oder.
2 Eine Menschenansammlung ist eine Gruppe von Menschen, bei der die Anzahl Einzelpersonen nicht auf den ersten Blick erfasst werden kann.