Gruppe7: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | "[Nach diesem Gesetz wird bestraft]: […] |
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− | "Abs. 1: [Nach diesem Gesetz wird mit Busse bestraft]: [...] Wer sich bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum, namentlich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen oder Demonstrationen, unkenntlich macht. |
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+ | Wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen, |
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− | Abs. 2: Unkenntlich macht sich, wer ... [ggf. Definition des Unkenntlichmachens noch einfügen] |
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+ | Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen unkenntlich macht. |
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− | Abs. 3: Ausnahmebewilligungen können von der zuständigen Behörde erteilt werden, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen." |
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+ | Es können Ausnahmen bewilligt werden." |
Version vom 16. Mai 2022, 10:40 Uhr
Benutzer, die dieser Gruppe angehören:
- User123
- User128
- User131
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- User158
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- User171
Übung
Text:
"[Nach diesem Gesetz wird bestraft]: […]
Wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen,
Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen unkenntlich macht.
Es können Ausnahmen bewilligt werden."