Gruppe7: Unterschied zwischen den Versionen
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− | "Abs. 1: [Nach diesem Gesetz wird mit Busse bestraft]: [...] |
+ | "Abs. 1: [Nach diesem Gesetz wird mit Busse bestraft]: [...] Wer sich bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum, namentlich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen oder Demonstrationen, unkenntlich macht. |
+ | Abs. 2: Unkenntlich macht sich, wer ... [ggf. Definition des Unkenntlichmachens noch einfügen] |
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− | Wer sich bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum, namentlich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen oder Demonstrationen, unkenntlich macht. |
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− | Abs. |
+ | Abs. 3: Ausnahmebewilligungen können von der zuständigen Behörde erteilt werden, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen." |
Version vom 16. Mai 2022, 09:54 Uhr
Benutzer, die dieser Gruppe angehören:
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Übung
Text:
"Abs. 1: [Nach diesem Gesetz wird mit Busse bestraft]: [...] Wer sich bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum, namentlich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen oder Demonstrationen, unkenntlich macht.
Abs. 2: Unkenntlich macht sich, wer ... [ggf. Definition des Unkenntlichmachens noch einfügen]
Abs. 3: Ausnahmebewilligungen können von der zuständigen Behörde erteilt werden, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen."