Gruppe4: Unterschied zwischen den Versionen

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<sup>1</sup> Wer bei bewilligungspflichtigen Menschenansammlungen das Gesicht unkenntlich macht und damit eine Identifizierung durch die Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen erschwert.
 
<sup>1</sup> Wer bei bewilligungspflichtigen Menschenansammlungen das Gesicht unkenntlich macht und damit eine Identifizierung durch die Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen erschwert.
   
<sup>1bis</sup> Eine Menschenansammlung ist eine Gruppe von Menschen, bei der die Anzahl Einzelpersonen nicht auf den ersten Blick erfasst werden kann.
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<sup>2</sup> Eine Menschenansammlung ist eine Gruppe von Menschen, bei der die Anzahl Einzelpersonen nicht auf den ersten Blick erfasst werden kann.
   
<sup>2</sup> Das Gesicht ist bei Aufforderung durch die Behörde zwecks Identifizierung der Person kenntlich zu machen.
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<sup>3</sup> Das Gesicht ist bei Aufforderung durch die Behörde zwecks Identifizierung der Person kenntlich zu machen.

Version vom 23. Mai 2022, 07:55 Uhr

Benutzer, die dieser Gruppe angehören:

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Übung

Text:

"[Nach diesem Gesetz wird bestraft]: […] 

Wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen, 

Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen unkenntlich macht. 

Es können Ausnahmen bewilligt werden."

Lösungsvorschlag Variante 4

Art. 1

"[Nach diesem Gesetz wird mit Busse bestraft]: […]

1 Wer bei bewilligungspflichtigen Menschenansammlungen das Gesicht unkenntlich macht und damit eine Identifizierung durch die Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen erschwert.

2 Eine Menschenansammlung ist eine Gruppe von Menschen, bei der die Anzahl Einzelpersonen nicht auf den ersten Blick erfasst werden kann.

3 Das Gesicht ist bei Aufforderung durch die Behörde zwecks Identifizierung der Person kenntlich zu machen.