Diskussion:Gruppe4: Unterschied zwischen den Versionen
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: Finde deinen Ansatz gut. Frage mich allerding, ob wir den Text mit einer Legaldefinition nicht unnötig in die Länge ziehen. Muss "Menschenansammlungen" überhaupt konkretisiert werden oder wäre "Wer sich bei bewilligungspflichtigen Menschenansammlungen unkenntlich macht" nicht schon verständlich? [[Benutzer:User161|User161]] ([[Benutzer Diskussion:User161|Diskussion]]) 08:33, 16. Mai 2022 (CEST) |
: Finde deinen Ansatz gut. Frage mich allerding, ob wir den Text mit einer Legaldefinition nicht unnötig in die Länge ziehen. Muss "Menschenansammlungen" überhaupt konkretisiert werden oder wäre "Wer sich bei bewilligungspflichtigen Menschenansammlungen unkenntlich macht" nicht schon verständlich? [[Benutzer:User161|User161]] ([[Benutzer Diskussion:User161|Diskussion]]) 08:33, 16. Mai 2022 (CEST) |
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+ | :: Verstehe deine Bedenken. Natürlich sollte die Norm nicht zu lang werden. Bezweifle aber, dass bei "bewilligungspflichtigen Menschenansammlungen" das Gewalt- und Eskalationspotenzial von einer Gruppe Fans, die rund um den Veranstaltungsort eines Sportevents maskiert randalieren, erfasst werden würde. Das wäre ja dann eine spontane Menschenansammlung. [[Benutzer:User 138]] 08:56, 16. Mai 2022 (CEST) |
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== Meinungsäusserungsfreiheit == |
== Meinungsäusserungsfreiheit == |
Version vom 16. Mai 2022, 07:56 Uhr
Test
Erster Versuch hier etwas zu schreiben. "User147 (Diskussion) 01:00, 15. Mai 2022 (CEST)"
- Erster Versuch hier zu antworten. -- User 138
Test
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10
Sonstige Menschenansammlungen
Ich finde die Formulierung "bewilligungspflichtige Versammlungen, Demonstrationen und sonstige Menschenansammlungen" nicht gut. Insbesondere auch die Reihenfolge der Aufzählung.
Eventuell wäre die Formulierung; "Wer sich bei Menschenansammlungen unkenntlich macht" und dann in einem zusätzlichen Absatz eine Legaldefinition von Menschenansammlungen, evtl. mit einer Aufzählung von Beispielen, was darunter fallen würde, besser.
Nehme an Sinn und Zweck dieser Norm/dieses Gesetzes ist das Gewalt- und Eskalationsrisiko bei grösseren Gruppen zu verhindern/minimieren (Bsp.: Fussballszene, 1. Mai usw.), dann müsste dies auch aus der Norm ersichtlich sein, dass es nur grosse Menschenansammlungen betrifft.
Was meint ihr dazu? -- User 138
- Finde deinen Ansatz gut. Frage mich allerding, ob wir den Text mit einer Legaldefinition nicht unnötig in die Länge ziehen. Muss "Menschenansammlungen" überhaupt konkretisiert werden oder wäre "Wer sich bei bewilligungspflichtigen Menschenansammlungen unkenntlich macht" nicht schon verständlich? User161 (Diskussion) 08:33, 16. Mai 2022 (CEST)
- Verstehe deine Bedenken. Natürlich sollte die Norm nicht zu lang werden. Bezweifle aber, dass bei "bewilligungspflichtigen Menschenansammlungen" das Gewalt- und Eskalationspotenzial von einer Gruppe Fans, die rund um den Veranstaltungsort eines Sportevents maskiert randalieren, erfasst werden würde. Das wäre ja dann eine spontane Menschenansammlung. Benutzer:User 138 08:56, 16. Mai 2022 (CEST)
Meinungsäusserungsfreiheit
M.E. ist die Meinungsäusserungsfreiheit durch diese Norm zumindest am Rande berührt. Beispielsweise bei Umwelt-/Klimademos kommt es immer vor, dass sich die Teilnehmer verkleiden (z.B. weisse Ganzkörperanzüge mit Kapuze und Gasmaske), um die Drohende Gefahr durch Umweltverschmutzung zum Ausdruck zu bringen. Man könnte diese Problematik evtl. etwas abschwächen, indem man anstatt "wer sich… unkenntlich macht" "wer sein Gesicht… unkenntlich macht" schreibt. Damit könnte klargestellt werden, dass Verkleidungen nicht per se verboten sind. User161 (Diskussion) 08:44, 16. Mai 2022 (CEST)