Gruppe7: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Digitaldemocracy
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(14 dazwischenliegende Versionen von 6 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 16: Zeile 16:
 
Text:
 
Text:
   
"Abs. 1: [Nach diesem Gesetz wird mit Busse bestraft]: [...]
+
1 Wer sich bei Versammlungen oder Umzügen im öffentlichen Raum unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft.
   
  +
2 Der Regierungsrat kann Ausnahmen, namentlich aus Gründen des einheimischen Brauchtums, bewilligen.
Wer sich bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum, namentlich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen oder Demonstrationen, unkenntlich macht. 
 
 
Abs. 2: Ausnahmebewilligungen können von der zuständigen Behörde erteilt werden, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen."
 

Aktuelle Version vom 23. Mai 2022, 09:22 Uhr

Benutzer, die dieser Gruppe angehören:

  • User123
  • User128
  • User131
  • User140
  • User142
  • User151
  • User158
  • User164
  • User169
  • User171

Übung

Text:

1 Wer sich bei Versammlungen oder Umzügen im öffentlichen Raum unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft.

2 Der Regierungsrat kann Ausnahmen, namentlich aus Gründen des einheimischen Brauchtums, bewilligen.