Gruppe7: Unterschied zwischen den Versionen

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1 Wer sich bei Versammlungen oder Umzügen im öffentlichen Raum unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft.
"[Nach diesem Gesetz wird bestraft]: […] 
 
   
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2 Der Regierungsrat kann Ausnahmen, namentlich aus Gründen des einheimischen Brauchtums, bewilligen.
Wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen, 
 
 
Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen unkenntlich macht. 
 
 
Es können Ausnahmen bewilligt werden."
 

Aktuelle Version vom 23. Mai 2022, 10:22 Uhr

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Übung

Text:

1 Wer sich bei Versammlungen oder Umzügen im öffentlichen Raum unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft.

2 Der Regierungsrat kann Ausnahmen, namentlich aus Gründen des einheimischen Brauchtums, bewilligen.