Gruppe4: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 32: | Zeile 32: | ||
<sup>1</sup> Wer bei bewilligungspflichtigen Menschenansammlungen das Gesicht unkenntlich macht und damit eine Identifizierung durch die Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen erschwert. |
<sup>1</sup> Wer bei bewilligungspflichtigen Menschenansammlungen das Gesicht unkenntlich macht und damit eine Identifizierung durch die Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen erschwert. |
||
− | <sup> |
+ | <sup>2</sup> Eine Menschenansammlung ist eine Gruppe von Menschen, bei der die Anzahl Einzelpersonen nicht auf den ersten Blick erfasst werden kann. |
− | <sup> |
+ | <sup>3</sup> Das Gesicht ist bei Aufforderung durch die Behörde zwecks Identifizierung der Person kenntlich zu machen. |
Version vom 23. Mai 2022, 07:55 Uhr
Benutzer, die dieser Gruppe angehören:
- User103
- User105
- User114
- User132
- User138
- User145
- User147
- User157
- User160
- User161
- User167
Übung
Text:
"[Nach diesem Gesetz wird bestraft]: […]
Wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen,
Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen unkenntlich macht.
Es können Ausnahmen bewilligt werden."
Lösungsvorschlag Variante 4
Art. 1
"[Nach diesem Gesetz wird mit Busse bestraft]: […]
1 Wer bei bewilligungspflichtigen Menschenansammlungen das Gesicht unkenntlich macht und damit eine Identifizierung durch die Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen erschwert.
2 Eine Menschenansammlung ist eine Gruppe von Menschen, bei der die Anzahl Einzelpersonen nicht auf den ersten Blick erfasst werden kann.
3 Das Gesicht ist bei Aufforderung durch die Behörde zwecks Identifizierung der Person kenntlich zu machen.