Gruppe7: Unterschied zwischen den Versionen
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1 Wer sich bei Versammlungen oder Umzügen im öffentlichen Raum unkenntlich macht, wird nach diesem Gesetz mit Busse bestraft. |
1 Wer sich bei Versammlungen oder Umzügen im öffentlichen Raum unkenntlich macht, wird nach diesem Gesetz mit Busse bestraft. |
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− | 2 Straffrei bleibt, wer sich aus Gründen des einheimischen Brauchtums unkenntlich macht. |
+ | 2 Straffrei bleibt, wer sich aus Gründen des einheimischen Brauchtums unkenntlich macht. |
Version vom 22. Mai 2022, 07:21 Uhr
Benutzer, die dieser Gruppe angehören:
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Übung
Text:
1 Wer sich bei Versammlungen oder Umzügen im öffentlichen Raum unkenntlich macht, wird nach diesem Gesetz mit Busse bestraft.
2 Straffrei bleibt, wer sich aus Gründen des einheimischen Brauchtums unkenntlich macht.