Gruppe7: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Digitaldemocracy
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 20: Zeile 20:
 
1 Wer sich bei Versammlungen oder Umzügen im öffentlichen Raum unkenntlich macht.
 
1 Wer sich bei Versammlungen oder Umzügen im öffentlichen Raum unkenntlich macht.
   
2 Straffrei bleibt, wer sich aus Gründen des einheimischen Brauchtums unkenntlich macht.
+
2 Straffrei bleibt, wer sich aus Gründen des einheimischen Brauchtums unkenntlich macht."

Version vom 20. Mai 2022, 15:56 Uhr

Benutzer, die dieser Gruppe angehören:

  • User123
  • User128
  • User131
  • User140
  • User142
  • User151
  • User158
  • User164
  • User169
  • User171

Übung

Text:

"[Nach diesem Gesetz wird mit Busse bestraft]: […]

1 Wer sich bei Versammlungen oder Umzügen im öffentlichen Raum unkenntlich macht.

2 Straffrei bleibt, wer sich aus Gründen des einheimischen Brauchtums unkenntlich macht."