Gruppe7: Unterschied zwischen den Versionen

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1 Wer sich bei Versammlungen oder Umzügen im öffentlichen Raum unkenntlich macht.
 
1 Wer sich bei Versammlungen oder Umzügen im öffentlichen Raum unkenntlich macht.
   
2 Straffrei bleibt, wer sich aus Gründen des einheimischen Brauchtums unkenntlich macht.
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2 Straffrei bleibt, wer sich aus Gründen des einheimischen Brauchtums unkenntlich macht."

Version vom 20. Mai 2022, 14:56 Uhr

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Übung

Text:

"[Nach diesem Gesetz wird mit Busse bestraft]: […]

1 Wer sich bei Versammlungen oder Umzügen im öffentlichen Raum unkenntlich macht.

2 Straffrei bleibt, wer sich aus Gründen des einheimischen Brauchtums unkenntlich macht."