Gruppe7: Unterschied zwischen den Versionen

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"[Nach diesem Gesetz wird bestraft]: […]
"Abs. 1: [Nach diesem Gesetz wird mit Busse bestraft]: [...] Wer sich bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum, namentlich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen oder Demonstrationen, unkenntlich macht. 
 
   
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Wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen,
Abs. 2: Unkenntlich macht sich, wer ... [ggf. Definition des Unkenntlichmachens noch einfügen]
 
   
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Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen unkenntlich macht.
Abs. 3: Ausnahmebewilligungen können von der zuständigen Behörde erteilt werden, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen."
 
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Es können Ausnahmen bewilligt werden."

Version vom 16. Mai 2022, 10:40 Uhr

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Übung

Text:

"[Nach diesem Gesetz wird bestraft]: […]

Wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen,

Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen unkenntlich macht.

Es können Ausnahmen bewilligt werden."