Diskussion:Gruppe3: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Der Entwurf sieht lediglich vor, dass "nach diesem Gesetz [bestraft] wird, wer [...]". Nach dem strafrechtlichen Legalitätsprinzip (nulla poena sine lege certa) ist dies bedenklich. Die Straffolge muss im Gesetz klar umschrieben werden. |
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+ | M.E. wäre angesichts des Unrechtsgehalts eine Übertretung i.S.v. Art. 103 StGB sinnvoll; die Höhe der Busse sollte eingeschränkt werden. Deshalb könnte der Einleitungssatz wie folgt geändert werden: "Nach diesem Gesetz wird mit Busse bis 1'000 Franken bestraft:" |
Version vom 16. Mai 2022, 09:49 Uhr
Hallo zusammen
Ich teste mal, wie das funktioniert und ob ihr diesen Eintrag lesen könnt. Wer kann dies lesen und antworten?
Hey! Kann deinen Beitrag lesen und Dir auf diese Weise antworten. Ist das die Idee? User122 (Diskussion) 16:30, 11. Mai 2022 (CEST)
- Sehr gut, dass Du meinen Eintrag lesen konntest und geantwortet hast. Dein Eintrag sieht gut aus. Ich hoffe man erkennt, dass ich einen neuen Eintrag gemacht habe. User126 (Diskussion) 16:30, 12. Mai 2022 (CEST)
Wie sieht es bei den anderen aus, könnt ihr auch mitlesen und antworten? User126 (Diskussion) 17:14, 13. Mai 2022 (CEST)
Auch bei mir klappt es. User106 (Diskussion) 10:28, 16. Mai 2022 (CEST)
Ich kann es auch lesen. User143 (Diskussion) 10:31, 16. Mai 2022 (CEST)
Bearbeitungsvorschläge
Vielleicht kann hier jeder kurz sagen, welche Mängel einem auffallen:
Höhe der Strafe
Der Entwurf sieht lediglich vor, dass "nach diesem Gesetz [bestraft] wird, wer [...]". Nach dem strafrechtlichen Legalitätsprinzip (nulla poena sine lege certa) ist dies bedenklich. Die Straffolge muss im Gesetz klar umschrieben werden.
M.E. wäre angesichts des Unrechtsgehalts eine Übertretung i.S.v. Art. 103 StGB sinnvoll; die Höhe der Busse sollte eingeschränkt werden. Deshalb könnte der Einleitungssatz wie folgt geändert werden: "Nach diesem Gesetz wird mit Busse bis 1'000 Franken bestraft:"