Gruppe7: Unterschied zwischen den Versionen

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"[Nach diesem Gesetz wird bestraft]: [] 
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"Abs. 1: [Nach diesem Gesetz wird mit Busse bestraft]: [...]
   
Wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen, 
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Wer sich bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum, namentlich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen oder Demonstrationen, unkenntlich macht. 
   
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Abs. 2: Ausnahmebewilligungen können von der zuständigen Behörde erteilt werden, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen."
Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen unkenntlich macht. 
 
 
Es können Ausnahmen bewilligt werden."
 

Version vom 16. Mai 2022, 09:48 Uhr

Benutzer, die dieser Gruppe angehören:

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  • User171

Übung

Text:

"Abs. 1: [Nach diesem Gesetz wird mit Busse bestraft]: [...]

Wer sich bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum, namentlich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen oder Demonstrationen, unkenntlich macht. 

Abs. 2: Ausnahmebewilligungen können von der zuständigen Behörde erteilt werden, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen."