Diskussion:Gruppe7: Unterschied zwischen den Versionen

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== Verbesserung des Layouts ==
 
== Verbesserung des Layouts ==

Version vom 16. Mai 2022, 09:17 Uhr

Test

Test123

Test 345

test

hkhkkhk

User123 (Diskussion) 16:57, 15. Mai 2022 (CEST)

abc User164 (Diskussion) 21:31, 15. Mai 2022 (CEST)

Text test User142 (Diskussion) 09:16, 16. Mai 2022 (CEST)

Verbesserung des Layouts

Ich würde in Absätze und lit. einteilen: Abs. 1 Nach diesem Gesetz wird bestraft wer sich unkenntlich macht bei: lit. a bewilligungspflichtigen Versammlungen lit. b Demonstrationen lit. c sonstigen Menschenansammlungen

Abs. 2 Es können Ausnahmen bewilligt werden


Sehe ich auch so, ich finde den bisherigen Text sonst auch eher verwirrend. User171 (Diskussion) 08:27, 16. Mai 2022 (CEST)

Kompetenz zur Ausnahmebewilligung

Input: Meines Erachtens wäre es zielführend, die Modalitäten/Zuständigkeit und allenfalls die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung festzulegen.

Begründung: Da es sich um eine (meines Erachtens) sehr offene Formulierung handelt, wäre eine Zuständigkeitsordnung sinnvoll. Nach der hier vorliegenden Formulierung ist nicht erkennbar, ob die zuständige Behörde der Bewilligung, eine kantonale Instanz, Polizei, etc. für die Ausnahmebewilligung zuständig ist. Ebenfalls sind die Voraussetzungen nicht aufgeführt, welche zu einer Bewilligung führen.

Vorschlag: Ausnahmebewilligungen können von der zuständigen Behörde erteilt werden, sofern keine Sicherheitsbedenken dagegensprechen.