Gruppe7: Unterschied zwischen den Versionen

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1 Wer sich bei Versammlungen oder Umzügen im öffentlichen Raum unkenntlich macht, wird nach diesem Gesetz mit Busse bestraft.
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1 Wer sich bei Versammlungen oder Umzügen im öffentlichen Raum unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft.
   
2 Straffrei bleibt, wer sich aus Gründen des einheimischen Brauchtums unkenntlich macht."
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2 Der Regierungsrat kann Ausnahmen, namentlich aus Gründen des einheimischen Brauchtums, bewilligen.

Aktuelle Version vom 23. Mai 2022, 09:22 Uhr

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Übung

Text:

1 Wer sich bei Versammlungen oder Umzügen im öffentlichen Raum unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft.

2 Der Regierungsrat kann Ausnahmen, namentlich aus Gründen des einheimischen Brauchtums, bewilligen.