Gruppe7: Unterschied zwischen den Versionen

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1 Nach diesem Gesetz wird bestraft wer sich unkenntlich macht bei:
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1 Wer sich bei Versammlungen oder Umzügen im öffentlichen Raum unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft.
   
 
2 Der Regierungsrat kann Ausnahmen, namentlich aus Gründen des einheimischen Brauchtums, bewilligen.
lit. a bewilligungspflichtigen Versammlungen
 
 
lit. b Demonstrationen
 
 
lit. c sonstigen Menschenansammlungen
 
 
2 Ausnahmen, namentlich aufgrund des einheimischen Brauchtums, können vom Regierungsrat bewilligt werden.
 

Aktuelle Version vom 23. Mai 2022, 09:22 Uhr

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Übung

Text:

1 Wer sich bei Versammlungen oder Umzügen im öffentlichen Raum unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft.

2 Der Regierungsrat kann Ausnahmen, namentlich aus Gründen des einheimischen Brauchtums, bewilligen.