Gruppe7: Unterschied zwischen den Versionen

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(→‎Übung: Hinzufügen Kriterium gesteigerter Gemeingebrauch)
 
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1 Wer sich bei Versammlungen oder Umzügen im öffentlichen Raum unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft.
"[Mit Busse wird bestraft]: […]
 
   
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2 Der Regierungsrat kann Ausnahmen, namentlich aus Gründen des einheimischen Brauchtums, bewilligen.
Wer sich bei Versammlungen oder Umzügen im öffentlichen Raum, bei denen es sich um gesteigerten Gemeingebrauch handelt, unkenntlich macht.
 
 
Es können Ausnahmen bewilligt werden."
 

Aktuelle Version vom 23. Mai 2022, 09:22 Uhr

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Übung

Text:

1 Wer sich bei Versammlungen oder Umzügen im öffentlichen Raum unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft.

2 Der Regierungsrat kann Ausnahmen, namentlich aus Gründen des einheimischen Brauchtums, bewilligen.