Gruppe7: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Digitaldemocracy
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(15 dazwischenliegende Versionen von 6 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 16: Zeile 16:
 
Text:
 
Text:
   
  +
1 Wer sich bei Versammlungen oder Umzügen im öffentlichen Raum unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft.
"[Nach diesem Gesetz wird bestraft]: […] 
 
   
  +
2 Der Regierungsrat kann Ausnahmen, namentlich aus Gründen des einheimischen Brauchtums, bewilligen.
Wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen, 
 
 
Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen unkenntlich macht. 
 
 
Es können Ausnahmen bewilligt werden."
 

Aktuelle Version vom 23. Mai 2022, 09:22 Uhr

Benutzer, die dieser Gruppe angehören:

  • User123
  • User128
  • User131
  • User140
  • User142
  • User151
  • User158
  • User164
  • User169
  • User171

Übung

Text:

1 Wer sich bei Versammlungen oder Umzügen im öffentlichen Raum unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft.

2 Der Regierungsrat kann Ausnahmen, namentlich aus Gründen des einheimischen Brauchtums, bewilligen.